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Die Kanzlei wurde 1994 von den Rechtsanwälten Jörg Rosbach und Lothar Fremy in Berlin gegründet. Der Tätigkeitsschwerpunkt lag zunächst in der spezifischen Thematik der Vereinigung beider deutscher Staaten.

Wir vertreten unsere Mandanten umfassend, vor allem auf folgenden Gebieten
- nationales und internationales Erbrecht und Restitution entzogener Vermögenswerte
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsspezifische Beratung
- allgemeines Vertragsrecht
- Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsmanagement
- Verwaltungsrecht